Eltern

Zuständigkeiten und Kommunikationswege

In einer geleiteten Schule sind die Aufgaben und Kompetenzen klar geregelt. In den meisten Fällen ist für Sie als Eltern die Klassenlehrperson ihr erster Ansprechpartner. Für den allgemeinen Schulbetrieb ist die Schulleitung verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören die Schulorganisation inkl. Leitung der Teamsitzungen (Konvente), Sicherstellung und Weiterentwicklung der Schulqualität, pädagogische Fördermassnahmen und die Personalführung.

Die Schulbehörde ist die direkte Vorgesetzte der Schulleitung und erledigt vor allem strategische Arbeiten wie Schwerpunkte in der Schulentwicklung setzen, Genehmigung von Konzepten, Erstellen von Reglementen, Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen, Bereitstellen der Infrastruktur und die Finanzplanung.

Falls Sie als Eltern Fragen zur Schule haben, wenden Sie sich bitte an:

 

=> die Klassenlehrperson/Kindergärtnerin wenn Sie

...Fragen zu Lerninhalten und Unterricht haben.

...Fragen zum Stundenplan haben.

...ihr Kind vom Unterricht entschuldigen möchten (Krankheit/Familienanlässe).

...Anliegen zu speziellen Klassenaktivitäten haben (Schulreisen, Lager usw.).

...Erziehungsfragen haben.

...disziplinarische Fragen haben.

...Fragen zur Förderung Ihres Kindes haben.

 

=> die Schulleitung wenn Sie

...Fragen zur Schulordnung haben.

...Fragen und Anliegen zur Schulführung und der Schulqualität haben.

...Fragen zur Schulpflicht, zu Urlaubsgesuchen haben.

...ein Urlaubsgesuch stellen möchten.

...bei Lehrer-Elterngesprächen gerne eine Drittperson dabei haben möchten.

...nicht einverstanden sind mit einem Entscheid einer Lehrkraft.

...nicht wissen an wen Sie sich wenden sollen.

 

=> das Schulpräsidium wenn Sie

...nicht einverstanden sind, mit einem Entscheid der Schulleitung.